20.10.2025 - 20.04.2026, 08:30 - 15:45 Uhr

Weiterbildung zur „Pflegedienstleitung (Aufbaukurs)“ nach AVPfleWoqG

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Kostenübernahme-Formular

Dauer

264 UE

Beginn

20.10.2025

Fortbildungspunkte

25 RbP

Gebühren

2.350,00 €

Themengebiet

Aufbau

Teamentwicklung
Rollenkompetenz
Sozial- und Gesundheitsökonomie
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Personalmanagement
Beschwerdemanagement
Betriebsbezogenes Recht
Arbeitsrecht
Die Inhalte der Weiterbildung richten sich nach der Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG).
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn alle Unterlagen, die unter Zielgruppe und Voraussetzungen beschrieben sind, vor Beginn der Weiterbildung vollständig vorliegen.
Die Pflegedienstleitung als die zentrale Figur in der Organisationsstruktur bildet die Schnittstelle zwischen der Organisations- und Verwaltungsebene einerseits, sowie der pflegenden, therapierenden und rehabilitierenden Arbeit andererseits. Von Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz sowie Motivation hängt der Erfolg organisatorischer Verbesserungen, größerer Kundenzufriedenheit und der Qualitätssicherung ab.
Ziele der Weiterbildung sind daher die Vertiefung von Führungs- und Sozialkompetenzen ebenso wie der Ausbau der pflegefachlichen Kompetenzen, um die Teilnehmenden zu befähigen, erfolgreich und eigenverantwortlich ihre Mitarbeiter*innen zu führen und den Pflegeprozess in ihrer Einheit zu steuern.
Die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung: "Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen".
Die Weiterbildung umfasst 264 Theoriestunden verteilt auf 7 Blockwochen und eine Praxiswoche.

20.10.2025 - 24.10.2025
17.11.2025 - 21.11.2025
08.12.2025 - 12.12.2025
19.01.2026 - 32.01.2026
23.02.2026 - 27.02.2026
16.03.2026 - 20.03.2026
13.04.2026 - 17.04.2026

Absolvent*innen der Weiterbildung zur „Verantwortlichen / Leitenden Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI“ oder einer vergleichbaren Weiterbildung mit mindestens 460 Theoriestunden.

Voraussetzung:
- Bescheid der VdPB über die Anerkennung der Stunden der Weiterbildung der Verantwortlichen Pflegefachkraft
- Nachweis über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz.
Prüfungen: Ein Leistungsnachweis pro Modul, ein Projektbericht sowie eine mündliche Abschlussprüfung.

Teamentwicklung
Rollenkompetenz
Sozial- und Gesundheitsökonomie
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Personalmanagement
Beschwerdemanagement
Betriebsbezogenes Recht
Arbeitsrecht
Die Inhalte der Weiterbildung richten sich nach der Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG).

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn alle Unterlagen, die unter Zielgruppe und Voraussetzungen beschrieben sind, vor Beginn der Weiterbildung vollständig vorliegen.

Die Pflegedienstleitung als die zentrale Figur in der Organisationsstruktur bildet die Schnittstelle zwischen der Organisations- und Verwaltungsebene einerseits, sowie der pflegenden, therapierenden und rehabilitierenden Arbeit andererseits. Von Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz sowie Motivation hängt der Erfolg organisatorischer Verbesserungen, größerer Kundenzufriedenheit und der Qualitätssicherung ab.
Ziele der Weiterbildung sind daher die Vertiefung von Führungs- und Sozialkompetenzen ebenso wie der Ausbau der pflegefachlichen Kompetenzen, um die Teilnehmenden zu befähigen, erfolgreich und eigenverantwortlich ihre Mitarbeiter*innen zu führen und den Pflegeprozess in ihrer Einheit zu steuern.

Die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung: "Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen".

Die Weiterbildung umfasst 264 Theoriestunden verteilt auf 7 Blockwochen und eine Praxiswoche.

20.10.2025 - 24.10.2025
17.11.2025 - 21.11.2025
08.12.2025 - 12.12.2025
19.01.2026 - 32.01.2026
23.02.2026 - 27.02.2026
16.03.2026 - 20.03.2026
13.04.2026 - 17.04.2026

Absolvent*innen der Weiterbildung zur „Verantwortlichen / Leitenden Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI“ oder einer vergleichbaren Weiterbildung mit mindestens 460 Theoriestunden.

Voraussetzung:
- Bescheid der VdPB über die Anerkennung der Stunden der Weiterbildung der Verantwortlichen Pflegefachkraft
- Nachweis über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz.

Prüfungen: Ein Leistungsnachweis pro Modul, ein Projektbericht sowie eine mündliche Abschlussprüfung.

Ihr Ansprechpartner

Fabiola Pawlowsky

fabiola.pawlowsky@bamberger-akademien.de